Industriezone 1, Industriezone 1, + 43 664 548 19 24 office@kfz-lorch.at

Die "Pickerl"-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- bzw. Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs.

Ablauf der Pickerl-Überprüfung

Pickerl-ÜberprüfungSie vereinbaren mit uns einen Termin, wir kümmern uns um den Rest. Ihr Fahrzeug (alle Marken) wird lt. §57a des Kraftfahrgesetzes überprüft.

In welchen Abständen muss mein Fahrzeug überprüft werden?

Bei Neuwagen das erste Mal nach 3 Jahren, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und danach alle Jahre.

Das "neue Pickerl" darf frühestens 1 Monat vor bzw. 4 Monate nach Fälligkeit gemacht werden.

Welche Fahrzeuge können begutachtet werden?

  • PKW, Kombi bis 3,5 t
  • LKW bis 3,5 t
  • Anhänger
  • Zugmaschinen
  • Wohnmobile

§57a Begutachtung "Pickerl" werden direkt bei uns in der Werkstatt durchgeführt.

Pannenhilfe und Abschleppdienst

 24H-NOTRUFNUMMER

Die Pannenhilfe kommt immer dann zum Einsatz, wenn Ihr Fahrzeug durch eine Panne fahruntüchtig ist. KFZ Lorch ist 365 Tage im Jahr und rund um die Uhr für Sie im Einsatz.

      0664 548 19 24

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